AufgabeWassergefährdende Stoffe

Als wassergefährdende Stoffe werden feste, flüssige und gasförmige Stoffe bezeichnet, die geeignet sind, die Beschaffenheit des Wassers auf Dauer und in erheblichem Ausmaß nachteilig zu verändern. Hierunter fallen beispielsweise bestimmte Säuren, Laugen, Mineralöle, Lösungsmittel oder Farbstoffe.

Das Landratsamt Miltenberg überwacht eine Vielzahl von gewerblichen, landwirtschaftlichen und privaten Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und steht hierbei dem Bürger mit Rat und Tat zur Seite.

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